| Notes |
Profession : dernier Roi & premier Duc de Saxe.
Décès : ou après 789.
King of the Saxons
(Widukind), le grand
\Mittelalter DE.dir\widukind_herzog_von_engern_+_807_oder_nach_825.html
Widukind Herzog von Engern
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um 755-7.1.807 (oder nach 825 Althoff)
Enger
Begraben: Kirche Enger
Sohn des N.N.
Lexikon des Mittelalters: Band IX Spalte 74
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Widukind, westfälischer Adliger
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777-785 Führer des sächsischen Widerstands gegen die fränkische Expansion unter KARL DEM GROSSEN. Die spärlichen zeitgenössischen Nachrichten über Widukind, aus der Perspektive der fränkischen Sieger im Urteil negativ ("rebellis", "perfidus"), stehen im auffallenden Gegensatz zur breiten späteren mittelalterlichen Traditions- und Mythenbildung (dynastische Anknüpfung, Heroisierung, Ansätze einer Kulttradition an der [vermeintlichen?] Grablege Enger) wie zur neuzeitlichen Stilisierung Widukinds als Prototyp des sächsisch-germanischen Helden.
Erstmals wird Widukind 777 erwähnt ("unus ex primoribus Westfalorum"), als er, angeblich als einziger führender Sachse, nicht auf dem Hoftag KARLS in Paderborn erschien und zum Dänenkönig Siegfried flüchtete; in Widukinds Umgebung ragt sein 'gener' Abbi(o) hervor. Im Gegensatz zu den sächsischen Adligen, welche die Frankisierung durch Annahme der Taufe und Aufstieg im Königsdienst mit trugen, führte Widukind die sächsisch-heidnische Opposition und errang 778, dem Jahr des verlustreichen spanischen Feldzugs KARLS, militärische Erfolge gegen fränkische Verbände, um dann für 3 Jahre zu verschwinden. 782 blieb Widukind erneut einer Versammlung an den Lippequellen fern und organisierte im Gefolge fränkischer Maßnahmen zur stärkereren Einbindung Sachsens ("Capitulatio de partibus Saxoniae", Ernennung von Grafen) den Widerstand, der in der Schlacht am Süntel einen bedeutenden Erfolg über die Franken erzielte und auch durch KARLS Strafgericht in Verden nicht gebrochen wurdede. Widukinds konkrete Rolle bei den militärischen Auseinandersetzungen bleibt freilich dunkel (783 Schlachten bei Detmold und an der Haase). 784 ging er ein Bündnis mit den Friesen ein, doch konnte sich KARL 784/85 in Winterfeldzügen durchsetzezen und Widukind und Abbi ins Gebiet nördlich der Elbe verdrängen. Im Bardengau wurde 785 ihre Unterwerfung unter KARL mit Zusicherung der Unverletztlichkeit/Straffreiheit (Annales regni Francorum: "in laesi"; Annales q. d d. Einhardi: "inpunitatis sponsio") und fränkische Geiselstellung förmlich verabredet, besiegelt in der Annahme der christlichen Taufe durch Widukind und seine Gefährten in de karolingischen "Festpfalz" Attigny. Obwohl die Sachsenkriege KARLS in Schüben noch bis 804 andauerten, verdeutlichten die Reichsannalen mit ihrer Notiz, damals sei ganz Sachsen unterworfen worden, die führende Rolle Widukinds der sächsischen Opposition. Indem KARL in Attigny als Taufpate fungierte und den Täufliling durch wunderbare Geschenke ehrte, übernahm er Verpflichtungen zur christlichen Unterweisung und trat in eine geistliche Verwandtschaft mit Widukind ein (Angenendt), die dem Ausgleich von 785 den Charakter eines politischen Bündnisses verlieh und entscheidende Unterschiede zur Behandlung anderer Gegner wie König Desiderius oder Herzog Tassilo III. deutlich machte.
Ob Widukinds sofortiges Verschwinden aus den Quellen die Tragfähigkeit der Abmachungen wie eventuell die Übernahme einer Amtsträgerfunktion in Sachsen unterstreicht oder nur durch den (zwangsweisen?) Eintritt ins Kloster Reichenau erreicht wurde, kann nicht sicher entschieden werden, weil die ansprechende Identifizierung eines Reichenauer Mönchs Widukind mit dem Sachsenführer (Althoff) bestritten wird (Freise, Balzer). Die (spätere, fehlerhafte) Tradition lokalisierte das Grab Widukindds in Enger, wo man um 1100 seine Grabplatte mit Umschrift fertigte und einen Widukind-Kult propagierte. In die dortigen Bemühungen fügte sich ein Besuch Kaiser KARLS IV. 1377 ein, der freilich eher der Verehrung KARLS DES GROSSEN als der Memoria Widukinds galt.
Widukind war in der schriftlichen Überlieferung (seit dem 9. Jh. bemüht um die Bewältigung des Traumas von fränkischer Eroberung und Zwangschristianisierung) längst zur sagenhaften Figur, zum Grafen, Herzog, gar König der Sachsen, geworden, schließlich zum Stammvater europäischer Herrscherhäuser. Das Bewußtsein der Herkunft von Widukind, erstmals Mitte des 9. Jh. für den Sohn Wikbert und den Enkel Waltbert im Zusammenhang mit der Fundation Wildeshausen formuliert, in der Sachsengeschichte seines vermutlichen Nachfahren Widukind von Corvey auf Königin Mathilde und damit auf das ottonische Königshaus bezogen, blieb freilich bei den Nachkommen (Schmid) unterschiedlich präsent und bedarf noch genauerer Analyse. Der Name Widukind war im frühen Mittelalter weder Leitname seines Geschlechts noch sonderlich beliebt, was den differenzierten Umgang mit dem (heidnischen) Sachsenführer kennzeichnet. Erst mit zunehmendem zeitlichen Abstand wurde das Bekenntnis zu Widukind immer populärer, dann aber in Zusammenhängen, die eher die Instrumentalisierung von Geschichte als die frühmittelalterlichen Befunde kennzeichnen.
Quellen:
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Annales regni Francorum, ed. F. Kurze, MGH SRG (in us. schol. 6), 1895, 48-71.
Literatur:
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ADB 42, 364-369 - S. Abel-B. v. Simson, JDG K. d Gr. I, 1888, 270-509 - RI I, 211a-268i - E. Rundnagel, Der Mythos vom Hzg. W. HZ 155, 1937, 233-277, 475-505 - H. Hartwig, W. in Gesch. und Sage, I, 1951 - K. Schmid, Die Nachfahren W.s, DA 20, 1964, 1-47 - Die Eingliederung der Sachsen in das Frankenreich, hg. W. Lammers, 1970 - M. Last, Der Besuch Karls IV. am Grabmal W.s in Enger, BDLG 114, 1978, 307-341 - Die Ausgrabungen in der Stiftskirche zu Enger, I, 1979 - H.-D. Kahl, Karl d. Gr. und die Sachsen (Politik, Gesellschaft, Geschichtsschreibung, hg. H. Ludat-R. Schwinges, 1982), 49-130 - Westfäl. Gesch., I, hg. W. Kohl, 1983, 298ff. [E. Freise] - G. ALthoff, Der Sachsenhz. W. als Mönch auf der Reichenau, FMASt 17, 1983, 251 251-1279 - A. Angenendt, Ks.herrschaft und Kg.staufe, 1984, 207-212 - E. Freise, W. in Attigny (1200 Jahre W.s Taufe, hg. G. Kaldewei, 1985), 12-45 - K. Schmid, Zum Q.nwert der Verbrüderungsbücher v. St. Gallen und Reichenau, DA 41, 1985, 356fff. - H. Hauck, Karl als neuer Konstantin 777 [Exkurs v. G. Müller, Der Name W.], FMASt 29, 1986, 513-540 - R. Köhn, Kirchenfeindl. und antichristl. MA-Rezeption im völk.-nationalsoz. Geschbild: die Beispiele W. und Stedinger (MA-Rezeption, hg. P P. Wapnewski, 1986), 581-609 - M. Balzer, W. Sachenhzg. - und Mönch auf der Reichenau?, Westfäl. Heimatbund. Rundschreiben 11-12, 1987, 1-6 - H. Beumann, Die Hagiographiie "bewältigt", Unterwerfung und Christianisierung der Sachsen durch Karl d. Gr. (Ders., Ausgew. Aufsätze, 1987), 289-323.
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Westfälischer Adliger
Widukind war der Anführer der Sachsen im Kampf gegen die Franken und das Christentum, unterlag KARL DEM GROSSEN und ließ sich 785 in Attigny taufen, wobei KARL sein Taufpate war. Über die Zeit danach gibt es keine gesicherte Überlieferung, wobei aber sehr wahrscheinlich ist, dass er anschließend auf der Reichenau in Klosterhaft gehalten wurde. König HEINRICHS I. Frau Mathilde stammte von Widukind ab.
Königin Mathilde , die Gemahlin HEINRICHS I. und Ur-Ur-Enkelin Widukinds, gründete in den Jahren 947/48 das Stift Enger.
Hellmut Diwald:
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"Heinrich der Erste" 1994 Seite 75-94
Nach den erfolgreichen Feldzügen von 772 und 777 hatte KARL DER GROSSE die sächsischen Edelinge zur Unterwerfung und Huldigung geladen. Widukind, Fürst der Westfalen, erschien auf dem Reichstag zu Paderborn (Ostern 777) nicht, sondern floh zum Dänenkönig Sigfred. Der Sachsenfürst war aber keineswegs nur aus Sorge um seine Sicherheit dieser Zusammenkunft ferngeblieben; er hatte sich entschiedener als alle anderen Gaufürsten der Sachsen dem Kampf gegen König KARL, gegen die Franken und das Christentum verschrieben. Sichere Angaben über seine Beteiligung fehlen, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er auch bei den Kämpfen um die Hohensyburg führend war. Eine seiner eigenen großen Besitzungen, der Oberhof am rechten Ufer der Ruhr, zu dem vier angrenzende Bauernschaften gehörten, lag in unmittelbarer Nähe der Hohensyburg; sie galt deshalb auch als seine Stammburg. Dass Widukind in Paderborn nicht erschien, war jedenfalls aufsehenerregend genug und mußte als ein Beweis dafür angesehen werden, dass sich der Westfalenfürst inzwischen auch in der damaligen Öffentlichkeit zum wichtigsten Gegenspieler KARLS DES GROSSEN in dem Ringen zwischen Franken und Sachsen profiliert hatte. Auch der Sturm auf die Eresburg und ihre Eroberung im Jahr 775 scheint unstreitig von Widukind geleitet worden zu sein. Sein Aufgebot war allerdings dem Gegenangriff der Franken und ihrer Panzerreiter im darauffolgenden Jahr nicht gewachsen. Widukind mußte durch ganz Westfalen bis über die Weser zurück; er beschloß nun, sich mit seinen Unterführern in das sichere Gebiet des dänischen Königs Sigfreds, seines Schwagers, zurückzuziehen und hier die nächste Gelegenheit abzuwarten.
Während KARLS DES GROSSEN Spanienfeldzug 778 nutzte Widukind die Gunst der Stunde erneut. In einem wahren Vernichtungsrausch war Widukind mit seinen Kriegern durch das Bergische Land bis zum Rhein gestürmt, hatte sich bei Deutz nach Südosten gewandt, war rheinaufwärts bis Koblenz gezogen und von dort aus durch den Lahngau tief nach Hessen vorgedrungen. Die Sachsen hatten auf ihrem sichelähnlichen Vernichtungszug gnadenlos jedes Kloster und jede Kirche niedergebrannt. Der König gab in Auxerre den Befehl, dass ostfränkische und alemannische Truppen in Eilmärschen nach Norden ziehen sollten, um den Sachsen womöglich den Rückzug abzuschneiden und sie zu stellen, bevor sie ihr eigenes Land erreicht hatten. Der Plan mißlang, die Franken stießen nur noch auf die Nachhut des Sachsenheeres, dessen Gros schon die Eder, den linken Nebenfluß der Fulda, bei Leisa überquert hatte. Das Treffen bei der Furt des Flusses war blutig, die Verluste der Sachsen waren beträchtlich. Entscheidend war vielmehr, dass Widukind mit dem Hauptteil des sächsischen Aufgebots unbehelligt die Heimatgebiete erreichte, denn die Franken verzichteten nach dem Treffen an der Eder auf weitere Verfolgung und kehrten zurück.
Mit dem Ergebnis nicht zufrieden, unternahm König KARL 779 das vierte große Unternehmen gegen die Sachsen. Das Sachsenheer überschritt den Rhein bei Lippenham im Raum Wesel und rückte gegen die Verschanzungen vor, die von den Sachsen noch außerhalb ihres Gebietes angelegt worden waren. Zum ersten größeren Zusammenstoß kam es bei Bocholt an der Aa; die Sachsen wurden unterworfen. Noch größer war der Erfolg der Franken bei dem Treffen kurz darauf in den Coesfelder Bergen bei dem Dorf Darup. Die fränkischen Panzerreiter durchbrachen ohne Mühe die Befestigungen der Sachsen, teilten sich zu einer Zangenbewegung und eroberten die Anlage. Sie drangen danach bis zur Weser vor uns schlugen linksseitig gegenüber von Uffeln ihr Lager auf. Damit hatten sie ganz Westfalen in der Hand. Trotz dieser Erfolge war es nicht der triumphale Sieg, den KARL erringen wollte. Gegenüber seinem Lager auf dem Amtsberg bei dem heutigen Ort Vlotho hatten die Engern und Ostfalen auf der anderen Seite der Weser eine vorzügliche Stellung ausgebaut, die ihnen eine sichere Beherrschung der Furt ermöglichte. KARL hütete sich deshalb, trotz seiner Truppenübermacht den Flußübergang zu versuchen. Auf beiden Seiten setzte sich schließlich die ÜbÜberzeugung durch, dass ein gütliches Arrangement am vorteilhaftesten sei. Auf einer Insel in der Weser trafen Parlamentäre zu Gesprächen zusammen. Nach etlichen Tagen war man sich einig, die Engern und Ostfalen stellten Geiseln und leisteten die geforderten Eide. KARL verzichtete auf einen weiteren Vormarsch, er zog über Paderborn und die Eresburg nach Worms ins Winterlager und feierte in der Stadt Weihnachten und ebenso das Osterfest.
KARL brach im Frühjahr 780 erneut an der Spitze eines Heeres auf, zog über die Eresburg ins Quellgebiet der Lippe nach Horheim. Er hatte den gesamten sächsischen Adel dorthin bestellt, um seine Unterwerfung entgegenzunehmen und die Taufe durchführen zu lassen. Widukind blieb auch diesmal fern. Er sei, so wurde KARL erklärt wiederum zum Dänenkönig gegangen und würde wahrscheinlich nie mehr in Sachsen auftauchen. KARL war deshalb überzeugt, dass jetzt der Widerstandswille der Sachsen nacachhaltig genug gedämpft war, um auch die kirchlichen Angelegenheiten so zu regeln wie im ganzen Frankenreich. Der König führte auch in Sachsen die Grafschaftsverfassung ein. Letzte Hand an die innere Umgestaltung Sachsens wurde auf dem Reichstag des Jahres 782 in Lippspringe durch den Erlaß der Capitulatio de partibus Saxoniae gelegt. In den Reichsannalen wird ausdrücklich notiert, dass Widukind auch diesmal nicht erschienen sei.
Noch im selben Jahr glaubte KARL, die Verpflichtung der Sachsen zum Kriegsdienst auf die Probe stellen zu können. Die Sorben zwischen Elbe und Saale waren zu einem Plünderungszug in thüringisches Gebiet eingebrochen. Ein gemischtes Großaufgeboot von Franken und Sachsen sollte sie verjagen. Wider Erwarten rückten die Sachsen mit erfreulich starken Einheiten heran. Die Kontingente sammelten sich am Süntel, einem langgestreckten Bergzug an der Weser nördlich von Hameln. Die genaue Stelllle läßt sich nicht mehr markieren, weil in der alten Zeit der ganze Nordrand der Weserfestung, also der Wiehen - zusammen mit dem Wesergebirgszug, links und rechts der Porta Westfalica, als Süntel bezeichnet wurde. Höchstwahrscheinlich kam es im Raum östlich von Minden und damit tatsächlich in der Nähe des heutigen Süntelgebiets zur Schlacht.
Widukind hatte den Aufstand dieses Jahres besonders sorgfältig geplant, er konnte auch die Friesen dafür gewinnen. Während die fränkischen Einheiten schon in das Gebiet rückten, das die Sorben heimsuchten, brach der Sachsenaufstand los. Vor seiner Gewalt verblaßten alle früheren Rebellionen. Die Zahl der Krieger, die aus fast sämtlichen Sachsenstämmen zusammengeströmt waren, übertraf die Erwartungen - für KARL DEN GROSSEN ein entsetzlicher Rückschlag, da es keinen augenfälligeren Beweis dafür geben konnte, dass die sächsische Zusammengehörigkeit stärker war als jede Taufe und jeder Treueid. Als die Führer der fränkischen Truppen die Nachricht erhielten, dass die Sachsen sich erhoben, die vom König eingesetzten Grafen erschlagen und zahlreiche Kirchen und Klöster niedergebrannt hatten, kehrten sie mit ihren Kontingenten sofort um. Kurz darauf trafen sie mit dem Grafen Theoderich, einem Verwandten des Königs zusammen. Theoderich hatte in aller Schnelligkeit Truppen zuusammengezogen und war ins Aufstandsgebiet gerückt. Die fränkischen Befehlshaber hatten von der Stellung des Sachsenheeres Widukinds ein genaues Bild. Sie verabredeten, den Gegner in einer Zangenbewegung von 2 Seiten zu umfassen. Im Osten wollten Marschall Gailo, der königliche Kämmerer Adalgis und der Pfalzgraf Worad mit ihren Truppen Widukind angreifen. Kurz darauf sollte Graf Theoderich mit seiner Einheit von Westen aus den Sachsen in die Flanke fallen.
Doch ein Plan ist nicht besser als seine Durchführung. Dem Bericht in den Fränkischen Reichsannalen ist kaum etwas hinzuzufügen: "Nachdem Graf Theoderich am Süntel sein Lager aufgeschlagen hatte, setzten die 3 Befehlshaber, so wie es verabredet war, über die Weser, um so den Berg leichter umgehen zu können, und lagerten sich am Ufer des Flusses. Nunmehr besprachen sie sich untereinander und äußerten schließlich die Befürchtung, die Ehre des Sieges könnte dem Theoderich alleine zufallen, wenn er an der Schlacht teilnähme. Daher beschlossen sie, ohne ihn die Sachsen zu attackieren. Sie griffen also zu ihren Waffen und rückten in größter Eile, als ob sie es nicht mit einem in Schlachtordnung stehenden Feind zu tun hätten, sonddern mit der Verfolgung von Fliehenden und mit Beutemachen, so schnell jeden sein Roß tragen konnte, auf die Sachsen los, die sie vor ihrem Lager in Schlachtreihe erwarteten. So unselig der Anmarsch, so unselig verlief auch der Kampf selbst. Kauaum hatte die Schlacht begonnen, wurden sie von den Sachsen umzingelt und fast bis auf den letzten Mann niedergehauen. Wer sich retten konnte, floh nicht in das eigene Lager, von denen sie aufgebrochen waren, sondern in das Lager Theoderichs, dadas jenseits des Gebirges lag. Die Verluste der Franken waren noch höher, als es zahlenmäßig zu sein schien, denn Adalgis und Gailo, die beiden Sendboten des Königs, ferner 4 Grafen und etwa 20 andere erlauchte und vornehme Männer wurden getötet, ebenso all die vielen anderen, die ihnen gefolgt waren und lieber mit ihnen sterben, als sie überleben wollten.
In dem Bericht des Annalisten wird zwar der leichtsinnige, fast kopflose Angriff verurteilt, zu dem sich die Franken aus purer Ruhmsucht und aufgrund ihres arroganten Überlegenheitsgefühls verleiten ließen. Doch für die Katastrophe war das nicht ausschlaggebend. Entscheidend war die ausgezeichnete Führung, die Schlachtordnung und Disziplin der Sachsen, ebenso ihre überragende Tapferkeit. Nur dadurch war es ihnen möglich, den Ansturm der fränkischen Panzerreiterei zerschellen zu lassen. In diesem Moment brachen sächsische Berittene aus ihren Flankenstellungen in den dunklen Waldgebieten des Süntels hervor, umzingelten das Frankenheer und hieben es zusammen.
Als der König die Hiobsbotschaft erhielt, brach er umgehend mit allen Truppen auf, die er in der Eile zusammenraffen konnte, und zog ins Wesergebiet. Er befahl sämtlichen Sachsenführern, sich in seinem Lager bei Verden, unterhalb der Mündung deer Aller in die Weser, zu versammeln. Die meisten fanden sich auch mit ihren Kriegern ein. Als der König nach den Ursachen für den neuen Aufstand forschte, wurde ihm übereinstimmend versichert, dass Widukind dafür verantwortlich gewesen sei. Doch bestehe keine Aussicht ihn zu fangen, weil er sich bereits wieder unerreichbar und gesichert bei den Dänen befinde. Diese Schuldzuweisung konnte die Wut und den Groll des Frankenkönigs nicht besänftigen; sie wurde auch schwerlich mit der Absicht vorgetragen, Verantwortung abzuwälzen. Die Erbitterung des Königs über den neuen Aufstand, der fürchterlicher als jede frühere Erhebung gewesen war, ebenso sein Zorn über die katastrophale Niederlage am Süntel haben bei dieser Versammlung zweeifellos eine erhebliche Rolle gespielt. Ausschlaggebend aber war die Ansicht KARLS, dass es sich bei diesen rebellierenden Sachsen, deren Gebiet inzwischen nichts anders mehr war als ein Territorium seines Frankenreiches, einfach um Hochverräter handelte, weil sie sich als seine Untertanen gegen ihn empört hatten. Auf Hochverrat aber stand nach den geltenden Gesetzen die Todesstrafe. Den König interessierten in Verden nur beiläufig die Gründe für den neuen Aufstand. Er war in erster Linie zum Gerichtstag und zur Aburteilung gekommen. Sein Spruch lautete auf Tod. Er gab den Befehl, alle Sachsen, die man ihm vorgeführt hatte und die auf sein Urteil warteten, hinzurichten. Sie wurden sämtlich an einem einzigen Tag getötet, 4.500 Mann.
KARL war mit einer starken Truppenmacht nach Verden gekommen und die Sachsen erwarteten nicht nur unbewaffnet, sondern auch gefesselt sein Urteil. Auf welche Weise sie dazu gebracht wurden, in Verden zu erscheinen, wissen wir nicht. Die Leicheen der von den Kriegern exekutierten Sachsen wurden in die Aller geworfen, sie trieben in die Weser und dann ins Meer. Einige Jahre später ließ KARL DER GROSSE an der Gerichtsstätte eine Holzkirche errichten. Sie wurde zum Mittelpunkt des Bistums Verden.
KARL hatte versucht, im Herbst desselben Schicksalsjahres 782 und den ganzen Winter hindurch Widukind in Sachsen aufzuspüren. Er verließ sich nicht auf die Versicherung, dass der Rebell schon längst wieder bei seinem Schwager in Dänemark sei. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit noch so gering war, ihn durch Zufall zu entdecken und zu fangen, der König wollte das Risiko nicht eingehen, auch nur die kleinste Chance außer acht gelassen zu haben. Die fränkischen Trupps, die das Land durchzogen, hieben gnadenlos alle bewaffneten Sachsen, auf die sie stießen, zusammen, setzten Häuser in Brand, verwüsteten die Siedlungen. Das Blutgericht von Verden brachte freilich dem Land nicht den Frieden der Furcht und die Ruhe der Lähmung, sondedern steigerte den Haß und Zorn der Sachsen auf einen Siedepunkt. Im Frühjahr 783 war Widukind erneut zur Stelle. Ohne besondere Anstrengungen sammelte er wieder starke Verbände, auch von den Friesen wurde er kräftig unterstützt. KARL hatte, kaum dass ihn die ersten Meldungen von der neu aufgeflammten Empörung erreichten, starke Truppen zusammengezogen, überquerte in aller Schnelligkeit den Rhein und fiel in Engern ein. Im Mai 783 kam es in der Nähe von Detmold zur 2. großen Feldschlaccht. Bei diesem Treffen wurde die Kriegserfahrung des Königs ausschlaggebend. Es gelang ihm, die sächsischen Heerhaufen noch vor ihrer Vereinigung einzeln zu besiegen. Die Verluste auf beiden Seiten waren außerordentlich. Doch ob es sich wirklich um einen so überragenden Erfolg der Franken gehandelt hat, wie die Annalisten glauben machen wollen, ist mehr als fraglich, denn KARL zog sich mit seinen Truppen in höchster Eile nach Paderborn zurück und wartete hier Verstärkungen ab. Eine Wooche später kam es zu einem weiteren gewaltigen Treffen nordwestlich von Osnabrück an der Hase. Die Franken hatten diesmal vor allem westfälische und friesische Krieger unter der Führung Widukinds als Gegner. Die Schlacht tobte 3 Tage und Nächte. Schließlich waren die Sachsen eindeutig geschlagen.Widukind mußte sich in eine nahegelegene Burg zurückziehen; sie trägt noch heute seinen Namen: Wittekindsburg. Die Zahl der Gefallenen auf beiden Seiten belief sich auf mehr als 6.000. Die Franken konnten die Fluchtburg Widukinds einschließen. Als die Lage aussichtslos wurde, entschloß sich der Sachsenherzog zu einem nächtlichen Ausfall, durchstieß den Belagerungsring und entkam.
Im darauffolgenden Frühjahr mußte König KARL wie gewohnt nach Sachsen aufbrechen, denn Widukinds erneuter Aufstand hatte nicht auf sich warten lassen. Da die Weser Hochwasser führte, war ein Übergang nicht möglich. KARL wandte sich deshalb nacch Thüringen, um von der Elbe nach Ostfalen vorzudringen. Die Front in Westfalen hatte der König seinem Sohn Karl überlassen - freilich nur nominell, denn der Knabe war erst 12 Jahre alt. Im münsterländischen Dreingau kam es zu einem Treffen, bei dem die Sachsen die Oberhand behielten. Da Widukind bis tief in den Herbst hinein, ja selbst noch im Winter ständig neue Überfälle inszenierte, blieb der fränkische König auch in der kalten Jahreszeit im Kriegsgebiet. Als Standort für seine engste Umgebung und seine Familie wählte er die Eresburg. Er bereitete schon in diesen Monaten den neuen Frühjahrsfeldzug vor und war jetzt entschlossen, den Widerstand der Sachsen ein für allemal zu brechen. Aus diesem Grund zahlte er Widukind seine ununterbrochene Aktivität mit gleicher Münze heim. In den Annalen heißt es dazu: "Während der König in der Eresburg weilte, schickte er vielfach Scharen ab und machte auch selbst einen Zug; er ließ die aufständischen Sachsen ausplündern, eroberte ihre Burgen, drang in ihre Befestigungen ein und säuberte die Straßen, bis der passende Zeitpunkt herangerückt war."
Damit meint der Annalist den Reichstag zu Paderborn im Frühjahr 785. KARL zog unmittelbar darauf mit einem gewaltigen Heer durch den Bardengau bis zur Unterelbe. Nirgends hatten die sächsischen Truppen standhalten können. Sie waren jetzt im wesentlichen auf den nördlichen Raum rechts der Elbe, also auf ihr altsächsisches Stammesgebiet zurückgeworfen.
In dieser Situation kam es zu einem entscheidenden Wechselgespräch. Die Details sind nicht zu klären, doch es scheint ziemlich sicher zu sein, dass sowohl der König als auch der Sachsenherzog bereit waren, einen Schlußstrich unter das verzweifelelt blutige Ringen zu ziehen. KARL erhielt von Widukind ein Friedensangebot. Darin deutete er an, dass er nach Erfüllung bestimmter Garantien bereit sei, sich zu unterwerfen. Zur selben Zeit ließ der König durch sächsische Vermittler Widukind die Einstellung der Kämpfe nahelegen: Er garantierte jeden Schutz, wenn er endlich seinen Widerstand aufgebe. Widukind nahm die Offerte an, verlangte aber zur Sicherheit die Stellung von Geiseln. Der König erfüllte die Bedingungen und ließ diese Geiseln durch Amalwin, einen seiner Hofleute, überbrigen. Damit betrachtete er die Unterwerfung Sachsens als beschlossene Sache, stellte alle Kämpfe ein und begab sich eine seiner bevorzugten Residenzen, in die vom MEROWINGER-König Chlodwig II. im Jahre 674 erbaute Pfalz Attigny an der Aisne, in der Champagne, am Südrande der Ardennen.
Wenig später brach Widukind mit einem kleineren Gefolge unter Führung Amalwins ebenfalls nach Attigny auf. In seiner Begleitung befanden sich seine zuverlässigsten Gefährten, allen voran Abbio , der mit Widukind verwandt war, ebenso Widukinds Gemahlin Gera. Am Weihnachtsfest 785 ließen sich Widukind und sein Gefolge taufen, gleichzeitig legten sie einen feierlichen Eid auf den König ab. KARL DER GROSSE wurde Taufpate des Sachsenherzogs. Als Taufgeschenk erhielt Widukind vom König ein überaus kostbares, in Gold getriebenes Reliquiar.
Mit dem Jahr 805 endeten die sächsischen Erhebungen, bricht der letzte Widerstand zusammen. Zwar ist es nur ein Zufall, aber doch auch bezeichnend, dass diese Tatsache und das Ableben Widukinds beinahe zeitgleich sind. Sein genaues Todesdatum steht nicht fest, es wird zumeist auf den 7. Januar 807 verlegt. In Enger soll Widukind im Jahr 785, noch unmittelbar vor seiner Taufe, eine Kirche gestiftet haben. Hier dürfte er auch gestorben und begraben worden sein. Seine mutmaßliche Ruhestätte trägt seit dem 11. Jahrhundert eine Grabplatte.
782
oo Geva (Gera), Tochter des Dänenkönigs Siegfried
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Kinder:
Wigbert
- 827
Bruno
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Leidde in 778 de grote opstand (p46). In 785 onderworpen en bekeerd.
Noord-oostelijke gouwen: Hugnerchi, Hunusga, Fivelga, Emisga, Federitga etc..
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Mittelalter DE.dir\schmid_karl.html
Karl Schmid:
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"Die Nachfahren Widukinds" 1964
"In Westfalen spielte das alte Geschlecht Widukinds im 9. Jahrhundert zwar keine überragenden Rolle, es war aber auch aus dem politischen Leben nicht ganz verschwunden." Eine solche Äußerunng regt die Frage nach dem Schicksal des widukindischen Geschlechtes an. Sie hat im Grunde genommen unmittelbar bei Widukind selbst einzusetzen, da dieser nach seiner Taufe in Attigny im Jahre 785 bekanntlich völlig aus der zeitgenössischen Überlieferung verschwindet. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wann und wo Widukind gestorben ist, wo er begraben liegt [Die verbreitete Annahme, Widukind sei in Enger bestattet worden, wo man ihm im Hochmittelalter ein Grabdenkmal gesetzt hat, bestreitet neuerdings H. Hartwig, Widukind in Geschichte und Sage], ob er nach seiner Unterwerfung ein Amt bekleidet hat oder als "Privatmann" auf seinen Gütern lebte. Was man darüber zu wissen glaubt, beruht auf vagen Vermutungen oder stammt aus der Sage, die sich um Widukind gebildet hat. Sicher indessen ist, dass Widukinds Geschlecht fortlebte, auch wenn es nach der Meinung der Forschung nicht zu politischer Bedeutung gelangte. Um zu diesem Problemkreis Neues saagen zu können, müssen wir zunächst in die Diskussion über die Nachfahren Widukinds eintreten. Sie werden bei zwei Anlässen in der geschichtlichen Überlieferung faßbar: einmal bei der Gründung des Stiftes Wildeshausen und dann anläßlich der Vermählung König HEINRICHS I. mit Mathilde , die stirps magni ducis Widukindi gewesen ist, wie die Sachsengeschichte Widukinds von Corvey und andere Quellen berichten.
Die Gründer und Inhaber von Wildeshausen
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Die Vorgänge, die mit der kirchlichen Stiftung des Widukind -Enkels Waltbert in Wildeshausen zusammenhängen, besonders die zu diesem Zweck vorgenommene Translatio s. Alexandri, sind bekannt. Bruno Krusch hat die Traditionsgeschichte, die er als das "älteste niedersächsische Geschichtsdenkmal" bezeichnete, neu ediert und in ihrer Bedeutung mit scharfer Kritik gewürdigt. Nach dem Gewinn von Heiiligenreliquien in Rom hatte der sächsische Graf Waltbert den Fuldaer Mönch Rudolf gebeten, die Miracula s. Alexandri martiris für seine Nachfahren aufzuzeichnen. In Erfüllung seines Auftrages begann Rudolf mit dem exordium der Sachsen und führte seine Schilderung bis Widukind . Meginhart von Fulda blieb es dann vorbehalten, das Werk seines Lehrers fortzusetzen und zu vollenden.
Waltbert , der Sohn Wikberts und Enkel Widukinds , wuchs - so berichtet Meginhart - am Königshof auf, da ihn sein Vater in adoles-centis sua domno piissimo regi Hluthario, tunc occidentalium partium dominatori, commendavit, ut palatinorum consotius ministerium regis impleret. Diese Aussage muß sich wohl am Hofe LOTHARS I. in dessen Teilreich nach 843 beziehen. Aus ihr geht hervor, dass Wikbert , der 834 eine Besitzschenkung an die Martinskirche in Utrecht gemacht hatte [Auf Grund dieses Besitzes im Bistum Utrecht vermutet Hömberg eine Verschwägerung der Familie Widukinds mit dem fränkischen Hochadel.], ein Anhänger Kaiser LOTHARS gewesen ist. Waltbert , sein Sohn, gewann dann die Gunst des Herrschers so sehr, dass dieser ihn in seinem Wunsche, auf einer Pilgerreise zu den Gräbern der Apostelfürsten Heiligenreliquien zu erwerben, aufs tatkräftigste unterstützte. Mit Empfehlungsschreiben des Kaisers an dessen Sohn LUDWIG, der südlich der Alpen regieerte, an die geistlichen und weltlichen Großen Italiens und den Papst ausgerüstet, zog Waltbert im Jahre 850 nach Rom. Mit reichen Reliquienschätzen, unter denen die Gebeine des heiligen Alexander besonders hervorgehoben werden, trat er die Heimreise an, die sich durch die sogleich einsetzende Wundertätigkeit der Reliquien zu einer das Volk anziehenden Prozession gestaltete. In Wildeshausen wurden die Gebeine in der Eigenkirche Waltberts , die den heiligen Alexander als Patron erhielt, niedergelegt. Dort erlebten die zur Verehrung des Heiligen Herbeieilenden weitere Wunder.
Im Translations- und Mirakelbericht, der von Meginhart nach 865 verfaßt wurde, ist nicht von einer klösterlichen Niederlassung in Wildeshausen die Rede. Erst aus einer Königsurkunde, die auf den 20. Oktober des Jahres 871 datiert wird, erfährt man, dass in Wildeshausen ein monasterium bestand. König Ludwig der Deutsche gewährte der Stiftung mitsamt den opidum Wialteshus Immunität und Schutz und bestimmte, dass die Gerichtsbarkeit seinem Grafen Waltbert, dem rector monasterii, und dessen Nachfolger und Sohn, seinem Diakon Wikbert , wie allen übrigen Nachfolgern unterstehen solle. Aus der erhaltenen Dotationsurkunde des Stiftes vom 17. Oktober 872, die zugleich als dessen Gründungsurkunde gelten kann, gehen weitere interessante Einzelheiten über das Monasterium hervor. Bevor wir auf sie zu sprechen kommen, soll auf die noch ungelösten Fragen, die sich auf die Stiftung und die Stifter beziehen, hingewiesen werden:
a) Der Zeitpunkt der Gründung des Monasterius läßt sich nicht genau bestimmen, sondern lediglich eingrenzen. Auf Grund der ursprünglichen Überlieferung hat es vor 871 bestanden. Da in dem nach 865 abgefaßten Translationsbericht von einer bestehenden geistlichen Gemeinschaft am Alexanderheiligtum jedoch nichts verlautet, fragt es sich, ob diese nicht erst danach ins Leben gerufen worden ist. Offenbar hat sich die kirchliche Stiftung in Wildeshausen von der Überführung der Heiligenreliquien an über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten hingezogen, bis sie in der Dotation des in der Zwischenzeit wohl stufenweise eingerichteten Monasteriums ihren Abschluß gefunden hat.
b) Die kirchliche Stiftung wird ecclesia und monasterium, die in ihr versammelte geistliche Gemeinschaft familia oder familiola und congregatio s. Alexandri, deren Leiter rector, gubernator, abbas und senior genannt. Da kein Hinweis auf Mönche oder auf eine Mönchsregel vorliegt, nimmt man an, Wildeshausen sei als Kollegiatstift gegründet worden. Soviel diese Annahme gewiß für sich hat, so ist sie doch nicht über jeden Zweifel erhaben, zumal in späten Kopien der älteren Urkunden das Wort monasterium durch collegium ersetzt worden ist.
c) Angesichts der urkundlichen Privilegierung zu Beginn der 70-er Jahre entsteht die Frage, ob diese mit dem Vertrag von Meersen 870 zusammenhängt; das heißt, ob Wildeshausen - wie vermutet worden ist - in jenem Gebiet des Reiches LOTHARS gelegen war, das 870 zum Reich Ludwigs des Deutschen gekommen ist. Dass Waltbert und sein Vater Wikbert Vasallen Kaiser LOTHARS I. gewesen sind, steht fest. Andererseits wiwird Waltbert nach dem Tode LOTHARS I. in einer Urkunde König Ludwigs des Deutschen aus dem Jahre 859 comes in pagis Grainga et Threcuuiti genannt. Er unterhielt freundschaftliche Beziehungen zu den Fuldaer Mönchen Rudolf und Meginhart. Sein Sohn Wikbert wurde zudem Hofkappelan Ludwigs des Deutschen. Dies scheint darauf hinzudeuten, dass sich Waltbert , der Vertraute Kaiser LOTHAR I., nach dessen Tod erfolgreich um die Gunst Ludwigs des Deutschen bemüht hat und damit nach LOTHARS Tod 855 eine politische Schwenkung vollzog, die erneut auf die Bedeutung diese Ereignisses hinweisen kann. Die Frage freilich, zu welchem Herrschaftsbereich Wildeshausen während der Regierung LOTHARS I. und Lothars II. gehört hat, ist damit nicht beantwortet.
Die Stiftung selbst ist vom Grafen Waltbert und seiner Gemahlin Aldburg für ihr eigenes und das Seelenheil ihrer Verwandten, namentlich von Waltberts Eltern Wikbert und Odrada, vorgenommen und mit einem Teil ihrer Erbschaft dotiert worden, mit der villa Wihaldeshusen samt Pertinenzien und mit abhängigen Leuten in mehreren genannten Orten. Die Stifter verfügten, ihr ä ältester Sohn Wikbert , den sie dem officium clericatus geweiht hatten (consercravimus), solle nach ihrem Tode das Stift besitzen (in potestate habendi tenendique habeat). Post obitum Wiberti filius fratris sui, si consecrationem officii clericatus Domino favente suscipere probaverit, deinde quicunque ei proximior fuerit ex parte laicorum, si tonsuram accipere voluerit, regimen supradicte familie accipiat. Quod si defuerit filius ex latere fratris, filius vero sororis, si fuerit munere preditus tonsure clericalis, regimen accipiat. Demnach sollte das Stift auch nach dem Tode Wikberts, des Hofkappelans Ludwigs des Deutschen und späteren Bischofs von Verden, im Besitze jeweils eines Geistlichen aus der Nachfahrenschaft Waltberts bleiben, wobei der Sohn des Bruders Wikbert dem Sohn von dessen Schwester vorgehen sollte, sofern er die Voraussetzung, den Eintritt in den geistlichen Stand, erfüllte. Graf Waltbert hatte somit zur Zeit der Ausstellung der Dotationsurkunde für Wildeshausen im Jahre 872 2 Söhne und eine Tochter und bereits 2 Enkel, da ja in der Urkunde je ein Sohn des Bruders und deer Schwester Wikberts unmittelbar angesprochen sind. Dem Wortlaut der urkundlichen Bestimmung möchte man sogar entnehmen, der filius fratris Wikberts sei bereits für den geistlichen Stand bestimmt gewesen, denn die Formulierung: si consecrationem officii clericatus ... suscipere probaverit, hebt sich von der darauf folgendem: deinde quicunque ei proximior fuerit ex parte laicorum, si tonsoram accipere voluerit, allzu deutlich ab.
Wikbert , der Sohn Waltberts, hat das ihm zugewiesene Erbe seines Vaters, die Eigenkirchherrschaft über Wildeshausen, dann auch tatsächlich angetreten. Als Bischof von Verden ließ er sich nämlich das monasterium Wildeshusen nach Vorlage eines von allen seinen Verwandten unterzeichneten Dokuments von Papst Stephan VI. bestätigen. Diese Papsturkunde vom 1. Juni 891 ist insofern aufschlußreich, als in ihr die DDispotio mit der Poenformel zusammenhängt. Die Strafandrohung im Falle einer Verletzung der Bestimmungen folgt nämlich dem ausdrücklichen Befehl des Papstes: statuimus atque ... iubemus, ut neque frater episcopi nec aliquis de cognatione eius vel aliqua persona sive magna sive parva hoc audeat infringere. Wiederum wird hier der aus der Dotationsurkunde Waltberts bekannte Bruder Wikberts genannt, und außerdem die cognatio des Bischofs, zu der vor allem die Angehörigen der Schwester Wikberts, deren Sohn bzw. Söhne, aber auch Verwandte der Mutterseite Wikberts gehörten. Dabei fällt auf, dass lediglich der frater episcopi angesprochen wird, nicht aber der filius fratris sui oder gar filii desselben. Ist doch ein Brudersohn Wikberts (filius fratris sui) in der Wildeshausener Dotationsurkunde bezeugt! Dieser war sogar nach der Verfügung Waltberts als Nachfolger Wikberts in Wildeshausen ausersehen! Da der Papst auf Bitten Wikberts ausdrücklich die Bestimmungen des Stiftgründers bestätigt hat, von einer neuen Nachfolgeregelung in der Papsturkunde jedoch nicht die Rede ist, muß man annehmen, die ursprüngliche Regelung habe noch volle Geltung gehabt. Daraus ist zu schließen, dass Wikberts Bruder offenbar nur einen Sohn hatte, dass dieser bereits Kleriker gewesen ist und somit zur Nachfolge Wikberts in der Leitung des Stiftes Wildeshausen berechtigt war. Man hat aus der Strafandrohung des Papstes, die augenscheinlich an bestimmte, obschon nicht namentlich genannte Personen gerichtet war, herausgelesen, vor allem der Bruder des Bischofs Wikbert habe sich Eingriffe in Stiftsangelegenheiten erlaubt, und dies sei der Grund dafür gewesen, dass sich Wikbert eine päpstliche Bestätigung seiner allgemeinen Verfügungsgewalt über das Stift habe geben lassen. Eine solche Annahme ist in der Tat gerechtfertigt. Denn - wie man sieht - bezweckte die Papsturkunde nicht nur eine allgemeine Bestätigung sondern vielmehr die Sicherung der Herrschaft Wikberts in Wildshausen: Et quia idem venerandus episcopus ipsam institutionem prefati monasterii in predicta carta digestam a nobis confirmari petiit, statuimus atque ... iubemus, ut neque frater episcopi nec aliquis de cognatione eius ... hoc audeat infringere. dass sich besonders Wikberts Bruder Eingriffe in Stiftsangelegenheiten zu Schulden kommen ließ, erscheint um so naheliegender, als er der Vater des zukünftigen Stiftsherrn gewesen ist. In Abwesenheit des Bischofs, des tatsächlichen Rektors von Wildeshausen, wird er seine Interessen am Stift zur Geltung gebracht haben, zumal es sich um Familienerbe handelte, das allerdings nach dem Willen des Stifters ausschließlich einem geistlichen Familienangehörigen vorbehalten bleiben sollte.
Mit der päpstlichen Verfügung des Jahres 891, die deutliche Anzeichen von bestehenden Schwierigkeiten in der Leitung des Stiftes zu erkennen gibt, bricht die älteste Wildeshausener Überlieferung plötzlich ab. Das aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhuunderts stammende Wildeshausener Kopialbuch, das die Urkunden Waltberts, König Ludwigs des Deutschen und Papst Stephans VI. überliefert hat, ist erst mit der Urkunde Kaiser LOTHARS von Supplinburg vom Jahre 1135 fortgesetzt worden.
Gleichwohl ist Wildeshausen in der langen Zwischenzeit nicht ganz verschollen. OTTO II. übereignete im Jahre 980 das Alexanderstift dem Kloster Memleben: Aus D O II 228 erfahren wir, dass der Kaiser Uuigildeshuson cum monasterio sancti martiris Alexandri von seinem amicus, dem inzwischen verstorbenen Bischof Liudolf, auf dem Tauschwege erworben hatte. Bischof Liudolf von Osnabrück (967/68-978), der consanguineus OTTOS I. und OTTOS II. genannt wird, hatte demnach seinen Besitz in Wildeshausen, zu dem das Stift gehörte, an OTTO II. veräußert. Hatte er ihn als Erbe des Grafen Waltbert übernommen, so handelte er gegen den Willen des Stiftsgründers, der in seiner Urkunde für Wildeshausen jede Entfremdung des Stiftes ausdrücklich untersagt hatte. Diese Annahme ist unumgänglich. Denn an Liudolfs Abkunft von Waltbert kann nicht gezweifelt werden. Seine Mutter trug nämlich den Namen der Gemahlin Waltberts und Mitstifterin von Wildeshausen: Aldburg. Und überdies erweist sich Liudolf als Geistlicher als ein rector monasterii gemäß der Verfügung Waltberts . Wenn Wikberts, des Stiftherren von Wildeshausen, Brudersohn, den wir als dessen präsumtiven Nachfolger ermitteln konnten, Wildeshausen nach Bischof Wikbert von Verden tatsächlich innehatte, muß Liudolf von Osnabrück ihm verwandtschaftlich sehr nahe gestanden haben, da laut Urkunde Waltberts quicunque ei proximior als Stiftsherr nachfolgen sollte. Liudolfs Mutter Aldburg müßte dann wohl eine Schwester oder Schwestertochter dieses Enkels Waltberts gewesen sein. Die Vermutung eines derartigen Verwandtschaftszusammenhanges wird von der Papsturkunde Stephans VI. von 891 gestützt. Aus ihr kann geschlossen werden, dass Wikberts Bruder nur einen Sohn gehabt hat, der tatsächlich Kleriker geworden ist.
Die Gründe, die Bischof Liudolf von Osnabrück bewogen, Wildeshausen auf dem Tauschwege OTTO II. zu überlassen, scheinen verborgen. Indessen gibt es Anzeichen, die darauf schließen lassen, dass der Osnabrücker Bischof, wie schon Bischof Wikbert von Verden , das Stift nicht unangefochten besessen und geleitet haben wird [Eine Veräußerung, auch auf dem Tauschwege, war auf jeden Fall unzulässig. Wenn Liudolf keinen Verwandten gehabt hätte, der die Voraussetzungen zur Übernahme des Rektorats erfüllte, so hätte er dem Stiftskonvent nach den Bestimmungen Waltberts freie Abwahl zugestehen müssen.]. Zunächst ist es zu bemerken, dass es offenbar nicht zu größerer Bedeutung gelangte, da ihm trotz der Königsnähe seines Rektors keine königliche Privilegierung mehr zuteil geworden ist und OTTO II. Wildeshausen sogar in Abhängigkeit von Memleben gebracht hat. Noch deutlicher aber spricht für die Unselbständigkeit des Stiftes, die wohl auf zunehmend unsichere Rechtsverhältnisse zurückgehen dürfte [Die Bestimmung, der "Würdigste" von den Klerikern aus der Nachfahrenschaft Waltberts solle Rektor von Wildeshausen werden, gab sicherlich Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten. War der Rektor ein Bischof, so erhöhte sich die Gefahr einer Entfremdung des Familienbesitzes noch; zum Beispiel schrieb man schon Bischof Wikbert von Verden die Schenkung seiner sämtlichen Erbgüter an die Verdener Kirche zu. Und schließlich veräußerte ja Bischof Liudolf von Osnabrück das Stift tatsächlich.], dass es ganz zweifelhaft erscheint, ob das Kloster Memleben überhaupt in den Besitz von Wildeshausen gekommen ist [Es fragt sich, ob die Tauschhandlung zwischen Liudolf von Osnabrück und OTTO II. von den Verwandten des Bischofs auf Grund der Wildeshausener Stiftungsurkunde angefochten worden ist.]. Jedenfalls wird das Stift in der Folgezeit nie im Zusammenhang mit Memleben genannt. Dagegen taucht es in den Plänen des Erzbischofs Adalbert von Hamburg-Bremen auf; ja es heißt, dass er Wildashusin, preposituram Bremae vicinam, prope in manibus habuit. Dort sollte im Zuge der Verwirklichung seiner Absicht der Errichtung eines Patriarchats des Nordens eines der 12 Bistümer eingerichtet werden. Wie Adalbert allerdings seinen Herrschaftsanspruch auf Wildeshausen begründen konnte, ist nicht bekannt. Indessen fällt auf, dass schon der greise Erzbischof Adaldag von Hamburg-Bremen in seinen letzten Lebenstagen mit OTTO III. in Wildeshausen zusammentraf, wo er am 16., 18. und 20. März 988 für seine Bischofskirche 3 Königsprivilegien empfing.
Ist somit die Rechtslage von Wildeshausen in der späteren OTTONEN- und in der SALIER-Zeit ganz und gar undurchsichtig, so entspricht diesem Befund die spätere Geschichte des Stiftes. Aus den gemeinsamen Rechten an der Propstei, auf welche die WELFEN und ASKANIER erst im Laufe des 13. Jahrhunderts zu Gunsten der Bischofskirche von Bremen Verzicht leisteten, dürfte nämlich hervorgehen, dass sie diese als Erben des letzten BILLUNGER-Herzogs Magnus zu beanspruchen hatten, während die Vogtetei über lange Zeit hinweg die Oldenburger behaupteten. Auf welchem Wege sich die herzoglichen BILLUNGER des Stiftes bemächtigt hatten, entzieht sich unserer Kenntnis. Nur soviel steht fest, dass Wildeshausen in der Zeit, in der es offensichtlich umstritten war, vom monasterium zur praepositura absank.
Die Spur der Nachfahren Widukinds , die als Gründer und Inhaber des Stiftes Wildeshausen geschichtlich in Erscheinung getreten sind, geht mit Bischof Liudolf von Osnabrück verloren. Zwar behauptet noch im Jahre 1215 der Sachsenherzog und rheinische Pfalzgraf Heinrich, der Sohn Heinrichs des Löwen, er handele patrum nostorum qui Wildeshusensem ecclesiam fundaverunt et prediissuis dotaverunt vestigiis inherendo, doch bleibt völlig unklar, wie sich diese viereinhalb Jahrhunderte überbrückenden Worte tatsächlich auf Waltbert , den Enkel Widukinds beziehen sollen.
Die Abstammung der Königin Mathilde von Widukind
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Die Forschung hat sich größte Mühe gegeben, um in Erfahrung zu bringen, über welche Vorfahren die Königin Mathilde von Widukind abstammte. Das Faktum selbst, auf das Widukind von Corvey , die ältere Mathildenvita und Thietmar von Merseburg abheben, ist unbestritten geblieben. Man betrachtet es wohl mit Recht als ein solches; nicht zuletzt deshalb, weil einer der Oheime der Königin den Namen Widukind trug. Über ihren Vater, den Grafen Dietrich , hängt also Mathilde nach dem Zeugnis der genannten Quellen mit Widukind zusammen. Schon mit ihren Großeltern väterlicherseits jedoch beginnt das Rätselraten über den genealogischen Anschluß an den Stamm Widukinds . Zwar kennt man Mathildes Großmutter, deren Name die Königin weitertrug. Witwe geworden, hatte sie das Amt der Äbtissin von Herford angetreten und leitete als solche die Erziehung ihrer gleichnamigen Enkelin. Doch sagt dies nichts darüber, ob sie selbst oder ihr verstorbener Gemahl aus dem Geschlecht Widukinds kam.
Die Forschung hat seit eh und je behauptet, Graf Dietrich sei der Enkel des Grafen Waltbert gewesen. In der Literatur kann man diese wie eine gut bezeugte, selbstverständliche Tatsache lesen. Fraglich erschien den Forschern nur, ob Dietrichs Mutter Mathilde Waltberts Tochter oder sein namentlich nicht bekannter Vater Waltberts Sohn gewesen ist. Beide Versionen werden bis in die neueste Zeit hinein vertreten. Seit Wilmans jedoch hat die These, die ältere Mathilde sei mit einem Sohn Waltberts , dem Bruder des Bischofs Wikbert von Verden , vermählt gewesen, den größeren Zuspruch gefunden. Die Annahme, der Vater der Königin Mathilde sei über den Grafen Waltbert der Nachkomme Widukinds in männlicher Linie gewesen, stellt die "Herrschende Meinung" dar. Dabei ist gerade sie so gut wie auszuschließen.
Nach Wilmans Meinung wären die bekannten Brüder Dietrich , Widukind, Immed und Reginbern die Söhne des Bischofs Wikberts von Verden gewesen. Von Dietrichs bekannten Töchtern, den Schwestern der Königin Mathilde , hätte die mit dem BILLUNGER Wichmann verheiratete Friderun über ihren angeblichen Sohn Liudolf, den Rektor von Wildeshausen und Bischof von Osnabrück, die billungischen Rechte an Wildeshausen vermittelt. Kritiklos ist diese genealogische Konstruktion neuerdings von H.-J. Freytag übernommen worden.
Sie hat sich nämlich längst als unhaltbar erwiesen, seitdem die Mutter des Bischofs Liudolf von Osnabrück mit dem Namen Aldburg in einer Urkunde entdeckt werden konnte. Daraufhin half sich von Uslar-Gleichen einfach damit, dass er Aldburg zur Scchwester der Königin Mathilde machte und über Aldburgs Sohn, den Osnabrücker Bischof Liudolf, die später von den Oldenburgern ausgeübte Vogei über Wildeshausen erklärte. Darüber hinaus wollte von Uslar-Gleichen in Immed den Bruder Bischof Wikberts von Verden und zugleich den Vater Dietrichs , Widukinds, Immeds und Reginberns erblicken. Ja, er glaubte zu wissen, das Rektorat über Wildeshausen sei, nachdem es der Erzbischof Hoger von Hamburg-Bremen innegehabt habe, auf den Vater der Königin Mathilde übergegangen, als dieser 908/09 Bischof von Paderborn geworden sei (!).
S. Krüger indessen hält neuerdings an der Filiation der Brüder Dietrich , Widukind, Immed und Reginbern vom Bruder des Bischofs Wikbert von Verden fest, ohne sich jedoch auf dessen Namen festzulegen. Aldburg aber, die Mutter Bischof Liudolfs von Osnabrück, hält sie für eine Schwester Dietrichs und dessen Brüder, für eine Tante der Königin Mathilde also.
Alle bisherigen Thesen über den genealogischen Zusammenhang der Nachfahren Widukinds , so verschieden sie im einzelnen auch sind, haben eins gemeinsam: Sie schließen die Verwandtschaft der Königin Mathilde an die Stifterfamilie von Wildeshausen und den Bischof Liudolf von Osnabrück an die Verwandtschaft der Königin Mathilde an. Da Liudolf von Osnabrück urkundlich als Inhaber von Wildeshausen ausgewiesen ist (D O III 228), muß nach Meinung der bisherigen Forschung das Rektorat über Wildeshausen von Waltbert und dessen Sohn Wikbert an die Angehörigen der Königin Mathilde gekommen sein, zu denen auch Bischof Liudolf von Osnabrück gehört habe. Hier, bei der Geschichte des Rektorats über Wildeshausen, hat unsere Kritik einzusetzen.
Zunächst ist festzustellen, dass weder Mathildes Vater Dietrich und dessen Brüder noch Mathildens Bruder, Erzbischof Rotbert von Trier , oder deren Neffe, Bischof Dietrich von Metz , als Inhaber von Wildeshausen bezeugt sind. Da laut Bestimmung der Wildeshausener Donationasurkunde der in den geistlichen Stand eingetretene Brudersohn, nicht Schwestersohn des jeweiligen Rektors von Wildeshausen dessen Nachfolger werden sollte, hätte Dietrichs Sohn Rotbert von Trier das Stift bekommen müssen, wenn sein Vater der Sohn des Bruders Bischof Wikberts von Verden gewesen wäre, wie die Forschung behauptet. Diese Überlegung sschließt die Annahme S. Krügers aus, dass Aldburg, die Mutter des Wildeshausener Rektors und Bischofs von Osnabrück, sei die Schwester Dietrichs gewesen. Aldburg kann aber nicht die Schwester Rotberts von Trier und Mathildes gewesen sein, wie von Uslar-Gleichen angenommen hat, denn nach Rotberts Tod wäre dessen Schwestersohn Dietrich von Metz Anwärter auf das Rektorat gewesen. Da zudem "Liudolf" von Osnabrück seinen Namen wohl kaum von den Vorfahren der Königin Mathilde übernommen haben kann [Sein Name, den er wohl von seinem Vater, dem Grafen Liudolf im Hassegau, überkam, deutet auf eine Verwandtschaft mit den LIUDOLFINGERN hin.], spricht nichts dafür, dass er wegen seiner angeblichen Verwandtschaft mit der Königin Mathilde consanguineus OTTOS DES GROSSEN und OTTOS II. genannt worden ist. Ist aber Bischof Liudolf weder Vetter noch Neffe der Königin gewesen, dann können die Angehörigen Mathildens das Rektorat über Wideshausen nicht innegehabt haben.
In der Tat: der Wortlaut der Wildeshausener Urkunden selbst schon schließt die Annahme aus, Dietrich und seine Brüder seien Söhne des Bruders Bischof Wikberts von Verden gewesen. Konnten wir doch der Urkunde Waltberts und ihrer päpstlichen Bestätigung auf Bitten Wikberts entnehmen, dass Bischof Wikberts Brudersohn bereits 872 für den geistlichen Stand bestimmt gewesen sein wird und 891 als tatsächlicher Nachfolger im Rektorat gegolten hat, da er als zukünftiger Stiftsherr im Gegensatz zu den übrigen Verwandten des Bischofs bei der Strafandrohung des Papstes im Falle einer Verletzung der Bestimmungen nicht angesprochen wird. Dieser präsumtive geistliche Stiftsherr kann weder Dietrich noch einer seiner Brüder gewesen sein, weil
1. von keinem von ihnen der Eintritt in den geistlichen Stand bekannt ist, weil
2. Rotbert von Trier und dann Dietrich von Metz hätten nachfolgen müssen, wenn trotzdem einer von ihnen Rektor von Wildeshausen gewesen wäre, weil
3. Bischof Wikberts Bruder nicht 4, sondern nur einen Sohn hatte, wie die Wildeshausener Urkunden erkennen lassen.
Das heißt: Mathildens Vater und Oheime können nicht die Söhne des Bruders Bischof Wikberts gewesen sein. Sie haben das Rektorat über Wildeshausen nicht besessen und konnten es daher auch nicht an Bischof Liudolf von Osnabrück weitergeben.
Es bleibt die von einigen Forschern vertretene Ansicht zu prüfen, ob Mathilde, die Großmutter der Königin, die Schwester Bischof Wikberts von Verden gewesen sein kann. Auch diese Annahme ist mehr als unwahhrscheinlich, weil im Namengut der Verwandtschaft der Königin Mathilde die Namen der Angehörigen der Wildeshausener Stifterfamilie nicht wiederkehren. Weder ein Waltbert noch ein Wikbert nocch eine Aldburg finden sich unter den zahlreichen Verwandten der Königin. Deren Namen Dietrich, Widukind, Immed, Reginbern, Rotbert, Mathilde, Amalrada, Friderun und Bia weisen auf andere Verwandtschaftszusammenhänge hin. Allein der Name Widukind in Verbindung der nicht nur von Widukind von Corvey überlieferten Nachricht, die Brüder Dietrich , Widukind, Immed und Reginbern seien stirps magni ducis Widukindi gewesen, gibt uns die Berechtigung, eine Abkunft der Vorfahren der Königin Mathilde von Widukind anzunehmen. Dementsprechend sind es die Filiationsangaben der Translatio s. Alexandri, die dazu berechtigen, den Stifter von Wildeshausen und dessen Nachkommen als Nachfahren Widukinds zu betrachten.
Gemeinsame Abkunft von Widukind verbindet somit die Verwandten der Königin Mathilde mit den Wildeshausener Stiftern, nicht jedoch könnenen jene von diesen hergeleitet werden. Dieser neue Befund macht den Blick frei auf einen Zweig der Nachkommenschaft Widukinds, der sich von demjenigen der Wildeshausener Stifterfamilie unterscheidet. Er kann von Waltberts Vater Wikbert oder, was noch wahrscheinlicher ist, von Widukind selbst ausgegangen sein. Ob es sich dabei um einen Zweig in männlicher oder weiblicher Linie gehandelt hat, muß freilich offen bleiben, obschon gesagt werden kann, dass in der Verwandtschaft der Königin Mathilde eher eine immedingisches Bewußtsein hervortritt, das sich im häufigen Auftreten des Namens Immed kundtut.
Nach diesen kritischen Erörterungen ist ein grundsätzliches Wort über die genealogischen Bemühungen der bisherigen Forschung am Platze. In der Überlieferung lassen sich Familienzusammenhänge nachweisen, die zur Nachfahrenschaft Widukinds gehören: die Wildeshausener Stifterfamilie, die Angehörigen der Königin Mathilde väterlicherseits und die Familie, der Bischof Liudolf von Osnabrück mütterlicherseits angehörte. Während der Herrschaft dieser Familien von Widukind quellenmäßig verbürgt ist, kann der genealogische Zusammenhang der 3 Familien untereinander nicht nach Filiation festgelegt werden, da entsprechende Verwandtschaftsangaben fehlen. Die Lücken, die zwischen ihnen liegen, auszufüllen, fühlten sich die Genealogen berufen. Wir haben nachgewiesen, dass die gesamte zuständige genealogische und historische Forschung unrichtige und unzulässige Verknüpfungen vorgenommen hat. Indem sie die Angehörigen der Königin Mathilde an die Wildeshausener Stifterfamilie und den Bischof Liudolf von Osnabrück an die Familie, aus der die Königin Mathilde kam, anschloß, ohne Filiationsnachweise erbringen zu können, hat sie das über die Nachfahrenschaft Widukinds Bekannte verabsolutiert. In Nichtachtung der zahlreichen Möglichkeiten der Herkunft und des verwandtschaftlichen Zusammenhanges wurde aus der Nachfahrenschaft Widukinds mit Hilfe der 3 von Widukind abstammenden Familien eine geradezu gewaltsame genealogische Konstruktion hergestellt. Dieser Fall ist ein Musterbeispiel für die Fragwürdigkeit der bisherigen genealogischen Forschung. In dem sich nämlich die hypothetischen Filiationsbehauptungen der Genealogen als falsch und damit wertlos erweisen, wird zugleich deren Gefährlichkeit für echte Erkenntnis sichtbar. Verhindern sie jedoch - wie unser Fall zeigt - das Sichtbarwerden der Nachfahrenschaft Widukinds in ihrer tatsächlichen Breite. Erst dadurch, dass wir die hypothetischen Verknüpfungen wieder lösen und uns damit begnügen, die Möglichkeiten der verwandtschaftlichen Zusammenhänge in Betracht zu ziehen und nach Maßgabe der Quellen abzuwägen, wird der Blick frei auf die ganze Breite einer Nachfahrenschaft, deren Schicksal und geschichtliche Bedeutung in der Forschung so merkwürdig beurteilt werden.
Der zunächst erforderlichen nüchternen Bestandsaufnahme gegenüber erweist sich die bisherige genealogische Tätigkeit, die darauf ausging, mit allen Mitteln, die Lücken zu schließen, um Stammreihen herzustellen, als unzulänglich, ja irreführend. Sie steht noch allzu sehr in der Tradition einer antiquierten genealogischen Forschung, die, im Auftrag oder zu Ehren von Fürsten und Adligen getrieben, deren Herkunftsstolz befriedigen wollte und sollte. In einer zweckfreien, kritischen geneaealogischen Forschung kann es nicht darum gehen, die Überlieferungslücken durch Hypothesen auszufüllen. Sie hat vielmehr die überlieferten Verwandtschaftszusammenhänge von Personen und Familien wie auch die Lücken zwischen ihnen festzustellen und zu klären. Sie hat - mit anderen Worten -Überlieferungskritik zu treiben, um aus dem Überlieferungsbefund Schlüsse auf die Geschichte der Adelsgeschlechter, auf ihr Verwandtschafts- und Herkunftsbewußtsein ziehen zu können.
Dass die Schließung von "genealogischen Lücken" durch Hypothesen die historische Erkenntnis tatsächlich in entscheidender Weise erschwert, ja zuweilen geradezu unmöglich macht, geht schon daraus hervor, dass andere Nachfahren Widukind , die sich nicht in die konstruierte Stammtafel einzwängen lassen, völlig isoliert werden. Man denke etwa an Widukind von Corvey. Er hat in den von der Forschchung aufgestellten Stammtafeln des widukindischen Geschlechtes bezeichnenderweise keinen Platz gefunden. Schon daran zeigt es sich, dass die Stammtafeln ein unzureichendes Bild vermitteln, wenn man nur für wahrscheinlich hält, dass auch Widukind von Corvey ein Abkömmling Widukinds gewesen ist. Und in ähnlicher Weise wird der Blick von allen weiteren und allen möglichen Nachfahren Widukin
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